Verdi trägt Tarifstreit auf dem Rücken von Eltern und Bürgern aus

Datum des Artikels 12.03.2023

„Es ist unerträglich, dass schon wieder eine Tarifauseinandersetzung auf dem Rücken von Eltern, Bürgern und Patienten ausgetragen wird“, sagt der Vorsitzende der MIT im Kreis Ludwigsburg, Michael Jacobi. Die MIT fordert deshalb, dass das Gesetz über das Streikrecht im Öffentlichen Dienst geändert wird.

Wieder hat die Gewerkschaft verdi Streiks in den Kliniken im Landkreis sowie im Landratsamt angekündigt. Außerdem ist damit zu rechnen, dass auch städtische Kindergärten betroffen sind. Dies würde bedeuten, dass die Eltern kurzfristig Urlaub nehmen oder eine andere Kinderbetreuung organisieren müssten.

Das Streikrecht sei ein hohes Gut, das über Jahrzehnte Stabilität und einen fairen Ausgleich in Deutschland gewährleistet hat. „Aber in den letzten Jahren haben wir zunehmend erleben müssen, dass die Bürger, die auf öffentliche Einrichtungen oder den ÖPNV angewiesen sind, als Geiseln in den Verhandlungen von Gewerkschaft und Arbeitgebern genommen werden“, so Jacobi. Wer im öffentlichen Dienst angestellt sei, genieße einige Vorteile auch deshalb, weil er wichtige Aufgaben für die Allgemeinheit verrichte. Wenn ein Streik jedoch nicht mehr zulasten der Arbeitgeber oder ihrer Unternehmen gehe, sondern zulasten der Allgemeinheit, entstehe eine Schieflage. „Die vom Streik Betroffenen können auf den Konflikt in keiner Weise Einfluss nehmen“, sagte Jacobi.

"Für mich ist klar, dass die Beschäftigten im  Öffentlichen Dienst mehr Geld bekommen müssen. Die Kostensteigerung durch die Inflation, bei den Nebenkosten, generell bei Energie haben ein tiefes Loch in die Haushaltsbudgets der Menschen gerissen", führte der MIT-Vorsitzende aus. Er sei deshalb auch nicht grundsätzlich gegen Streiks. "Aber nicht auf dem Rücken von Familien, Fahrgästen und Patienten". Aus diesem Grund will die MIT, dass das Streikrecht im Bereich der Infrastruktur und der öffentlichen Versorgung in Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen wie Kindergärten reformiert wird. Zum Beispiel soll ein Streik erst zulässig sein, wenn ein offizielles Schlichtungsverfahren erfolglos verlaufen sei und die Grundversorgung in den jeweiligen Bereichen gesichert bleibe.